Einreichung der Unterlagen

Einreichen einer Habilitationen / Umhabilitationen

Die Habilitation dient der kritischen Bewertung und öffentlichen Anerkennung ausgezeichneter Leistungen des akademischen Nachwuchses in Lehre und Forschung auf einem Teilgebiet der Medizin. Mit der Habilitation bestätigt die Fakultät der Kandidatin oder dem Kandidaten die Befähigung zur selbstständigen Tätigkeit als akademische Lehrerin oder akademischer Lehrer und als Forscherin und Forscher. Die Habilitation bildet damit die Grundlage für eine weiterführende akademische Karriere.

Wer darf eine Habilitation einreichen?

Die Kandidatin oder der Kandidat muss promoviert sein und sollte das akademische Alter von 20 Jahren nicht überschritten haben (Ausnahmen sind möglich). Voraussetzung für die Zulassung zur Habilitation sind die erbrachten Leistungen in Lehre und Forschung. Weitere Information entnehmen Sie bitte dem Habilitationsreglement.

Welches sind die Mindestanforderungen für die Zulassung zur Habilitation

Die Mindestanforderungen finden Sie unter Artikel 4 des Habilitationsreglement.

Wie reiche ich die Habilitation ein?

Die Habilitation ist auf dem Dekanat zuhanden der Ernennungs- und Habilitationskommission (EHK) zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular einzureichen. Alle Unterlagen müssen spätestens 10 Tage vor der EHK-Sitzung beim Dekanat eingereicht werden.  Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.