Medizinische Fakultät

Studienprogramme

Bachelor Humanmedizin

Das Medizinstudium ist eine eidgenössisch geregelte strukturierte universitäre Ausbildung von sechs Jahren und unterliegt in der Deutschschweiz einer Zulassungsbeschränkung (numerus clausus, Eignungstest). Seit 2009 ist das Studium unterteilt in einen Bachelorstudiengang (Jahre 1 bis 3) und einen Masterstudiengang (Jahre 4 bis 6). Das Studium ist sehr problemorientiert und praxisnahe aufgebaut. Viel Studienzeit findet in Kleingruppen oder am Krankenbett statt.

Alle sechs Studienjahre werden an den Universitäten Basel, Bern, Lausanne, Genf und Zürich angeboten. Das Bachelorstudium kann auch an der Universität Freiburg absolviert werden. Nach den erfolgreich abgeschlossenen sechs universitären Studienjahren Medizin muss die Eidgenössische Prüfung Humanmedizin gemäss Medizinalberufegesetz MedBG abgelegt werden. Das Bestehen dieser eidgenössischen Prüfung ist Voraussetzung für die anschliessende, vom SIWF (Organ der FMH: Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung) geregelte obligatorische Weiterbildung an Spitälern und in Arztpraxen, die mit einem Facharztexamen abgeschlossen wird. Erst jetzt können die Ärztinnen und Ärzte selbständig und in eigener Verantwortung kranke Menschen betreuen. Es folgt die berufsbegleitende Fortbildung, die heute von den medizinischen Fachgesellschaften vorgeschrieben und überprüft wird.

Bachelor Humanmedizin
Basisinformationen
Abschluss: Bachelor of Medicine, Universität Bern
Umfang: 180 ECTS
Angebot: Mono 180 ECTS      
Studiendauer: 6 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Herbstsemester

Die Ausbildung der Medizinstudierenden (Human- und Zahnmedizin) nach eidgenössischen Richtlinien steht in der Verantwortung der kantonalen Universitäten. In der Obhut der medizinischen Fakultäten liegen die Organisation, Strukturierung und kontinuierliche Verbesserung der Studiengänge. Die Inhalte basieren auf einem gesamtschweizerischen medizinischen Lernzielkatalog und müssen laufend den Fortschritten der Wissenschaft und den wechselnden Gegebenheiten des Gesundheitssystems angepasst werden.
Das Bachelorstudium vermittelt vor allem Kenntnisse über Bau und Funktion (normal und pathologisch) des menschlichen Körpers, bzw. der Organe. Im 3. Studienjahr werden bereits klinische Fertigkeiten wie Anamnese (bisherige Krankengeschichte und aktuelle Probleme der Patienten) und Status (körperliche Untersuchung) gelernt. Bereits vom 1. Studienjahr an finden obligatorische Praktika beim Hausarzt statt (s. Abschnitt zum Hausarzt-Lehrsystem). Ein wichtiger Teil des heute Problem-basierten Unterrichtes (PBL, Problem Based Learning) der ersten drei Studienjahre ist das Selbststudium. Das Vermitteln von Wissen, Können und Verhalten erfolgt interdisziplinär und fächerübergreifend in thematischen Modulen. Die früheren systematischen, organspezifischen Vorlesungszyklen wurden mehrheitlich durch Gruppenarbeit (Tutorien), praktische Kurse und genügend Zeit für das Selbststudium ersetzt.

Die von der Fakultät organisierte strukturierte Unterrichtszeit beträgt ca. 20 Stunden pro Woche. Am Ende jedes Semesters finden Prüfungen statt – schriftliche, mündliche oder praktisch-orientierte. Die Bemessung der Studienleistungen erfolgt gemäss dem europäischen Kredittransfersystem (ECTS), wobei ein ECTS-Punkt einem Arbeitspensum von 25 – 30 Arbeitsstunden entspricht. Ein akademisches Jahr widerspiegelt einen Studienaufwand von 60 Punkten, d.h. am Schluss jeden Studienjahres müssen 60 ECTS-Punkte erreicht werden. Am Ende der drei Studienjahre wird der Titel Bachelor of Medicine verliehen, der zum Übertritt ins Masterstudium berechtigt.

Das einmalige Hausarzt-Lehrsystem, das im Herbst 2007 an der medizinischen Fakultät Bern implementiert wurde, erstreckt sich über die Studienjahre 1 bis 4 (Bachelorstudium und erstes Jahr Masterstudium). Praktika beim Hausarzt gewähren allen Studierenden der Humanmedizin während der ersten vier Studienjahre einen kontinuierlichen Kontakt zu einem Lehrarzt in der Grundversorgung. Damit sollen das Interesse der Studierenden an der Grundversorgung geweckt, der Aufbau einer Mentorbeziehung zu einem Hausarzt ermöglicht und die Motivation für Studium und Beruf sowie die professionelle Haltung gefördert werden.

Das „Berner Curriculum“ unterteilt sich in zwei Abschnitte: das Bachelorstudium (Jahre 1 bis 3) und das Masterstudium (Jahre 4 bis 6). In den letzten Jahren wurden zuerst die drei ersten Studienjahre (Bachelorstudium), danach die Studienjahre 4 bis 6 (Masterstudium) reformiert. Insbesondere ging es darum, das Studium den modernen Erkenntnissen der Erwachsenenbildung anzupassen. Mit diesen Reformen entspricht das Medizinstudium in Bern auch allen Anforderungen der Bologna-Reform und des Medizinalberufegesetzes.

Die Qualität der sechsjährigen Ausbildung wird systematisch und kontinuierlich evaluiert, gesichert und weiterentwickelt. Die Evaluation liefert Entscheidungsgrundlagen für mittel- und langfristige Planungen, ist Teil der Rechenschaftsablegung der Fakultät gegenüber der Universität und dient als Grundlage für die Akkreditierung des Ausbildungsganges Medizin.

Besondere Kenntnisse

Zusätzlich zur Erfüllung der allgemeinen Zulassungsbedingungen müssen Sie Anfang Juli einen Eignungstest ablegen.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik "Bewerbung und Zulassung".

Anmeldetermin: 15. Februar; verspätete Anmeldungen sind nicht möglich

Für Fragen zur Bewerbung und Zulassung kontaktieren Sie die Abt. Zulassung, Immatrikulation und Beratung

Nach dem Bachelor der Humanmedizin folgt der konsekutive Masterstudiengang Humanmedizin.

Nach den erfolgreich abgeschlossenen sechs universitären Studienjahren Medizin muss die Eidgenössische Prüfung Humanmedizin gemäss Medizinalberufegesetz MedBG abgelegt werden. Das Bestehen dieser eidgenössischen Prüfung ist Voraussetzung für die anschliessende, vom SIWF (Organ der FMH: Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung) geregelte obligatorische Weiterbildung an Spitälern und in Arztpraxen, die mit einem Facharztexamen abgeschlossen wird. Erst jetzt können die Ärztinnen und Ärzte selbständig und in eigener Verantwortung kranke Menschen betreuen. Es folgt die berufsbegleitende Fortbildung, die heute von den medizinischen Fachgesellschaften vorgeschrieben und überprüft wird.