Medizinische Fakultät

Wissenschaftliche Integrität

Wissenschaftliche Integrität und Ethik sind zentrale Aspekte, um den wissenschaftlichen Fortschritt und das Ansehen der Forschung in der Gesellschaft zu fördern. Wichtige Elemente, um die Integrität und Glaubwürdigkeit der Forschung zu gewährleisten sind Aufrichtigkeit, Transparenz und Zuverlässigkeit sowie ein Bekenntnis zur evidenzbasierten Forschung und die Sicherstellung der Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen. Ferner müssen die gesetzlichen (Good Clinical Practice, Humanforschungsgesetz) und regulatorischen Vorgaben eingehalten werden. Potenzielle Interessenkonflikte sind zu deklarieren und zu vermeiden. Die Medizinische Fakultät orientiert sich an den Vorgaben der Universität, der Universitätsspitäler und übergeordneter nationaler Institutionen wie dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Akademien der Wissenschaften Schweiz. Zudem hat die Medizinische Fakultät das Thema der wissenschaftlichen Integrität in der «Strategie 2023» als ein wichtiges funktionales Strategieziel verankert.

«Wissenschaftliche Integrität» ist gute wissenschaftliche Praxis: eine Haltung und Selbstverpflichtung von Forschenden, sich an die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu halten, sich an ethisch-moralischen Werten zu orientieren und verantwortungsbewusst zu forschen. Dies in der gesamten Forschungspalette, vom Antrag bis zum Abschluss, von der Methodik bis zu der Art und Weise, wie die eigenen Forschungskolleginnen und -kollegen behandelt werden sollen.

Wissenschaft an sich muss sich integer verhalten, um den Diskurs zwischen Gesellschaft und Wissenschaft zu ermöglichen. Die Gesellschaft verliert den Glauben an die Wissenschaft, wenn Täuschungen, Plagiatsaffairen oder unbenannte Interessenskonflikte das Verhältnis stören. Wissenschaft ist Teil der Gesellschaft und sie ist ihr damit rechenschaftspflichtig. Wissenschaft wird von unserer Gesellschaft finanziert.

Beispiele von wissenschaftlichem Fehlverhalten sind:

  • Verletzung der Diskretionspflichten
  • Verletzung der Schweigepflicht
  • Kopieren von Daten für projektfremde Zwecke
  • Erfindung von Forschungsergebnissen
  • Fälschung von Daten
  • Ausschluss von Daten und Erkenntnissen ohne Deklaration
  • Plagiat (Abschreiben ohne Referenzangaben)
  • Wissentliche Nichterwähnung von Mitarbeitenden, die namhafte Beiträge geleistet haben
  • Beanspruchung der Autorschaft, ohne einen wesentlichen Beitrag geleistet zu haben
  • Wissentliches Verschweigen von Interessenkonflikten
  • Vorsätzliche Falschzitate

Anfragen können per E-Mail oder Brief an die Integritätsbeauftragten der Universität Bern gerichtet werden:

Frau Prof. em. Dr. Isabel Roditi und Herr Prof. em. Dr. André Holenstein
Integritätsbeauftragte der Universität Bern
p. A. Generalsekretariat
Hochschulstrasse 6
3012 Bern
E-Mail: integritaet@unibe.ch

Mehr Informationen dazu finden Sie auch auf der Webseite der Universität Bern.

Für die Medizinische Fakultät können Sie sich bei Fragen und Anregungen auch an Herr Prof. Rouven Porz wenden:

Prof. Dr. phil. Rouven Porz
Leiter Medizinethik und ärztliche Weiterbildung, Direktion Medizin
Insel Gruppe AG; Inselspital, Universitätsspital Bern
Freiburgstrasse 44A, Haus 1, Zimmer 204
3010 Bern
Tel.: 031 632 19 56
E-Mail: rouven.porz@insel.ch

Mehr Informationen dazu finden Sie auch auf der Webseite der Insel Gruppe.

Aufzeichnung eines Referats von Prof. Dr. phil. Rouven Porz: Videolink