Medizinische Fakultät

Dr. med. / Dr. med. dent.

Wer eine Dissertation einreichen darf

Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/Zahnärztinnen, die ihr Studium in der Schweiz abgeschlossen haben, sowie Studierende der Medizin und der Zahnmedizin an einer Schweizer Universität dürfen an der Medizinischen Fakultät der Universität Bern eine Dissertation einreichen, die unter der Leitung einer an der Medizinischen Fakultät Bern habilitierten Person erarbeitet wurde, oder wo eine solche als Antragstellerin fungiert.

Der Weg zur Promotion

Das genaue Promotionsprozedere sowie alle Bedingungen, die Doktorierende erfüllen müssen, finden Sie im Merkblatt «Einreichen einer Dissertation» weiter unten auf dieser Seite.

Doktorierende müssen während der gesamten Zeit bis zur Promotion immatrikuliert sein. Für die Immatrikulation ist die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB) der Universität Bern zuständig. Für die Bewerbung für ein Doktorat in Human- oder Zahnmedizin reichen Sie bitte Ihre Doktoratsbestätigung bei der ZIB ein. Das Formular «Doktoratsbestätigung» finden Sie hier.

Masterabsolventinnen und -absolventen der Universität Bern können die Doktoratsbestätigung gleich im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Doktorat ausdrucken. Das ist ebenfalls im Merkblatt «Einreichen einer Dissertation» erläutert.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte ans Dekanat der Medizinischen Fakultät. Die Kontaktangaben der zuständigen Personen finden Sie auf dieser Seite. Eine Zusammenstellung mit allen relevanten Unterlagen finden Sie ganz unten.

Promotionsgebühr

Die Promotionsgebühr von CHF 500 ist einzubezahlen an:
Berner Kantonalbank, 3001 Bern
Zugunsten von:
Universität Bern
Dekanat Medizinische Fakultät
3008 Bern
Konto: 30-106-9
IBAN: CH14 0079 0042 3257 7519 3
BIC/SWIFT: KBBECH22XXX 

Promotionstermine

Promotionen finden in der Regel vier Mal pro Jahr statt. Im Jahr 2024 an folgenden Terminen: 24. April, 26. Juni, 11. September und 20. November

Einreichefrist

Es ist unbedingt zu beachten, dass die Bearbeitungszeit der Dissertationsunterlagen mindestens drei bis vier Wochen in Anspruch nimmt. Bei Arbeiten, die zu einem fakultären Gutachter gesandt werden, dauert die Bearbeitungszeit um einiges länger. Aus diesen Gründen können kurzfristig vor dem Promotionsdatum eingereichte Unterlagen nicht berücksichtigt werden.

Promotionsfeier

Die nächste Promotionsfeier findet am Samstag, 1. März 2025 im Kursaal Bern statt. Sie wird in zwei Durchgängen durchgeführt: 1. Durchgang um 13.00 Uhr / 2. Durchgang um 16.00 Uhr.

Ombudsperson

Sollten Unstimmigkeiten oder Probleme zwischen Doktorierenden und Dissertationsleiterinnen bzw. -leitern auftreten, steht die Ombudsperson für Dissertationen zur Verfügung: Frau Prof. Dr. Annette Kuhn

Unterlagen

Reglemente

Merkblätter, Anleitungen und Checklisten

Formulare

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