Habilitation und Umhabilitation

Einreichen einer Habilitation / Umhabilitation

Die Habilitation dient der kritischen Bewertung und öffentlichen Anerkennung ausgezeichneter Leistungen des akademischen Nachwuchses in Lehre und Forschung auf einem Teilgebiet der Medizin. Mit der Habilitation bestätigt die Fakultät den Kandidierenden die Befähigung zur selbstständigen Tätigkeit als akademische Dozierende und als Forschende. Die Habilitation bildet damit die Grundlage für eine weiterführende akademische Karriere.

Wer darf eine Habilitation einreichen?

Kandidierende müssen promoviert sein und sollten das akademische Alter von 20 Jahren nicht überschritten haben (Ausnahmen sind möglich). Voraussetzung für die Zulassung zur Habilitation sind die erbrachten Leistungen in Lehre und Forschung. Weitere Information entnehmen Sie bitte dem Habilitationsreglement.

Welches sind die Mindestanforderungen für die Zulassung zur Habilitation

Die Mindestanforderungen finden Sie unter Artikel 4 des Habilitationsreglement.

Wie reiche ich die Habilitation ein?

Die Habilitation ist auf dem Dekanat zuhanden der Ernennungs- und Habilitationskommission (EHK) zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular einzureichen. Alle Unterlagen müssen spätestens 10 Tage vor der EHK-Sitzung beim Dekanat eingereicht werden. Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Sprechstunde

Die Ernennungs- und Habilitationskommission bietet nach Vereinbarung Sprechstunden zur Beratung von Kandidatinnen und Kandidaten an. Anfragen nimmt das Dekanat über ehk.meddek@unibe.ch entgegen.

Vortrag vor dem Fakultätskollegium

Das Habilitationsreglement verlangt, dass sich die Kandidierenden am Ende des Verfahrens mit einem Kurzvortrag der Fakultät vorstellen. Dieser beinhaltet ein kurzes Vorstellungsvideo sowie ein Kurzportrait, welche an der Sitzung des Fakultätskollegiums vorgestellt werden. Das Video zeigt den Arbeits- oder Forschungsplatz in der Klinik bzw. am Institut. Nach der Präsentation des Videos können Fragen aus dem Fakultätskollegium an die Kandidierenden gerichtet werden. Die Moderation während der Vorstellung übernimmt die Referentin bzw. der Referent.

Video und Kurzportrait sind 7 Arbeitstage vor der Sitzung des Fakultätskollegiums beim Fakultätssekretariat einzureichen. Das Video wird nach erfolgreicher Habilitation auf der Webseite der Fakultät veröffentlicht. Es wird eine gute Qualität des Videos erwartet. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Video professionell vom Inselstudio produzieren zu lassen. Die Kosten müssen von Ihnen selbst oder von der Klinik bzw. dem Institut getragen werden. Dazu raten wir Ihnen, das geplante Video vorab Ihrer Abteilung und Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten vorzustellen.

Die Vorstellung ist nicht öffentlich, d.h. es sind keine Gäste zugelassen. Die Kandidierenden müssen nicht bis zum Schluss der Sitzung warten, um den Entscheid entgegenzunehmen. Sie werden später darüber informiert. Im Fall eines positiven Entscheids wird anschliessend bei der Universitätsleitung beantragt, die Venia Docendi zu erteilen.

Vorstellungsvideos der letzten 12 Monate

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Vorstellungsvideos der neu an unserer Fakultät habilitierten Personen.

Was geschieht nach Annahme der Habilitation?

Die Venia Docendi und der Titel Privatdozentin oder Privatdozent wird auf Antrag der Fakultät von der Universitätsleitung verliehen. Nach Annahme der Habilitation stellt sich die Privatdozentin oder der Privatdozent mit einer öffentlichen Antrittsvorlesung vor.

Die Antrittsvorlesung ist öffentlich und soll zusammen mit der Heimatinstitution geplant und durchgeführt werden, wenn möglich an einem Mittwoch um 17.00 Uhr. Ziel der Vorlesung ist es, neuen Dozierenden die Möglichkeit zu geben, sich einem breiteren Publikum vorzustellen. Das Thema kann frei gewählt werden. Die übliche Dauer der Veranstaltung ist eine Stunde, wobei je nach Rahmen, in welchem die Vorlesung stattfindet, auch eine kürzere Dauer möglich ist.

Die Medizinische Fakultät möchte solch wichtigen Veranstaltungen die verdiente Aufmerksamkeit geben. Deshalb wird eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fakultätsleitung die Antrittsvorlesung zusammen mit der Fachvertreterin bzw. dem Fachvertreter eröffnen. Thema, Zeitpunkt und Lokalität sollen mindestens sechs Wochen vor der Antrittsvorlesung dem Dekanat mitgeteilt werden.