Einreichen einer Habilitation / Umhabilitation
Die Habilitation dient der kritischen Bewertung und öffentlichen Anerkennung ausgezeichneter Leistungen des akademischen Nachwuchses in Lehre und Forschung auf einem Teilgebiet der Medizin. Mit der Habilitation bestätigt die Fakultät den Kandidierenden die Befähigung zur selbstständigen Tätigkeit als akademische Dozierende und als Forschende. Die Habilitation bildet damit die Grundlage für eine weiterführende akademische Karriere.
Wer darf eine Habilitation einreichen?
Kandidierende müssen promoviert sein und sollten das akademische Alter von 20 Jahren nicht überschritten haben (Ausnahmen sind möglich). Voraussetzung für die Zulassung zur Habilitation sind die erbrachten Leistungen in Lehre und Forschung. Weitere Information entnehmen Sie bitte dem Habilitationsreglement.
Welches sind die Mindestanforderungen für die Zulassung zur Habilitation
Die Mindestanforderungen finden Sie unter Artikel 4 des Habilitationsreglement.
Wie reiche ich die Habilitation ein?
Die Habilitation ist auf dem Dekanat zuhanden der Ernennungs- und Habilitationskommission (EHK) zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular einzureichen. Alle Unterlagen müssen spätestens 10 Tage vor der EHK-Sitzung beim Dekanat eingereicht werden. Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Sprechstunde
Die Ernennungs- und Habilitationskommission führt alle 14 Tage jeweils am Montag zwischen 17.30 und 18.30 Uhr (Ausnahmen sind möglich) eine Sprechstunde zur Beratung von Habilitandinnen und Habilitanden durch.
Anmeldungen nimmt das Dekanat über dieses Online-Formular entgegen.
Unterlagen
Reglemente