Einreichen einer Dissertation
Wer darf eine Dissertation zur Promotion einreichen
Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/Zahnärztinnen, die ihr Studium in der Schweiz abgeschlossen haben, sowie Studierende der Medizin und der Zahnmedizin an einer Schweizer Universität dürfen an der Medizinischen Fakultät der Universität Bern eine Dissertation einreichen, die unter der Leitung einer an der Medizinischen Fakultät Bern habilitierten Person erarbeitet wurde, oder wo eine solche als Antragsteller fungiert.
Promotion
Das genaue Promotionsprozedere sowie alle Bedingungen finden Sie rechts oben in der Kontaktbox auf dieser Seite im Merkblatt Einreichen Dissertation. Die Anmeldung wird im Dokument Anmeldung zum Doktorat beschreiben, das sich ebenfalls in dieser Kontaktbox befindet (das Verfahren ersetzt das frühere Formular "Gesuch zur Erlangung der Doktorwürde und die Zusammenfassung der Dissertation"). Falls weitere Unklarheiten auftauchen, wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Medizinischen Fakultät.
Immatrikulation
Für die Immatrikulation ist die Abteilung "ZIB" zuständig. Die Doktoranden müssen während der gesamten Zeit bis zur Promotion immatrikuliert sein. Reichen Sie Ihre Doktoratsbestätigung (Formular Anmeldung zum Doktorat) bei der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung ein (Universität Bern, Hochschulstrasse 4, 3012 Bern, Tel. 031 684 39 11).
Masterabsolventen der Universität Bern können die Doktoratsbestätigung gleich im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Doktorat ausdrucken.